In den letzten Tagen hat sich wieder einiges bezüglich "Corona" getan. So gibt es zum einen eine neue Version der Coronaschutzverordnung zum anderen haben wir wichtige Schritte in Richtung Wiedereröffnung des Kraftraums unternommen.

Neue Version der CoronaSchVO

Zunächst möchte ich aus der Mail des LSB zitieren, die uns am 28. Mai erreichte:

Die neue CoronaSchVO enthält einerseits nicht alle Lockerungen, die für den 30. Mai erwartet wurden und andererseits auch Lockerungen, die nicht zu erwarten waren. Die Zahl der Querweise zwischen Paragrafen innerhalb der CoronaSchVO und zwischen CoronaSchVO und Anlagen hat zugenommen, die Zahl der Kapitel in den Anlagen ebenso. Aus unserer Sicht ist es für viele Vereine nicht mehr leistbar, diese Regelungen im Detail auszulegen und zu interpretieren. Deshalb haben wir eine Übersicht über die aktuelle Lage auf einer Seite erstellt, die eine Orientierung bieten soll, siehe Anlage. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden. Letztverantwortlich bleiben die handelnden Personen vor Ort. Und damit sind nicht nur Vereinsverantwortliche, sondern auch jedes sporttreibende Mitglied und natürlich die Kommunen als wichtige Sportstättenträger gemeint.

Wichtig ist u. E. auch der Hinweis, dass es sich wie schon bei den zurückliegenden Lockerungen um grundsätzliche Möglichkeiten handelt. Weder ist eine sofortige Umsetzung geboten, noch eine bestimmte Frist, innerhalb der eine vor Ort gewünschte Umsetzung zu erfolgen hat. Wir empfehlen unverändert, alle vorhandenen Möglichkeiten individuell zu prüfen und behutsam umzusetzen, angepasst auf die örtlichen Verhältnisse und die eigenen Möglichkeiten.

Es gibt für uns also durchaus Hilfestellungen bei der Interpretation von neuen Versionen der Verordnung durch die Verbände. Gleichwohl werden aber nicht alle Fragen, die sich für uns ergeben, beantwortet. Letztlich ist es aber wieder der Vorstand, der die Lockerungen und die damit verbundenen Konsequenzen verantworten muss. In diesem Spannungsfeld "Vorgaben/Lockerungen der CoronaSchVo" vs. "Umsetzungsmöglichkeiten im Verein/Bootshaus" haben wir nun die folgenden Entscheidungen getroffen:

  • Der Trainingsbetrieb im Freien (Rudern oder andere Fitnessaktivitäten wie z.B. Sparta) kann durch Gruppen von bis zu zehn Personen wahrgenommen werden.
  • Die Umkleiden, Dusch- und Sozialräume bleiben weiterhin geschlossen. - Zur Wiedereröffnung müssen noch weitere Fragen geklärt und Maßnahmen abgestimmt werden!
  • Nach dem Sport darf nicht am Bootshaus verweilt werden. Stattdessen ist das Gelände direkt zu verlassen.
  • Wiedereröffnung des Kraftraums ab Dienstag, 2. Juni unter Auflagen (siehe unten).

Somit ist zumindest wieder fast ein "normaler" Sportbetrieb möglich.

Kinder- und Jugendrudern

Unter diesen Voraussetzungen können wir auch endlich den Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich wieder hochfahren. Wir möchten zunächst mit dem samstäglichen Kinder- und Jugendrudern um 14 Uhr beginnen. Die Teilnehmerzahl ist hier auch auf zehn beschränkt. Um dies zu gewährleisten, ist eine vorherige Anmeldung bei Lennard Schulte per E-Mail oder telefonisch/WhatsApp erforderlich! Weitere Termine werden sicherlich kurzfristig folgen.

Da der Aufenthaltsraum geschlossen ist, ist der Steg bzw. die große Bootshalle der Treffpunkt für die Bootseinteilung. Bei entsprechend frühzeitiger Rückmeldung kann die Bootseinteilung ggf. auch schon vorab geplant werden.

Kraftraum und Geräte

Am vergangenen Freitag traf sich eine Gruppe Freiwilliger, um den Kraftraum für die Wiedereröffnung vorzubereiten. Dazu ist einiges an Gerümpel entsorgt worden. Viele Hanteln und Gewichte sind ebenfalls aus dem Raum verbannt worden. Der Platz zwischen einigen Geräte konnte vergrößert werden, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern leichter eingehalten werden kann. Nach einer gewissen Grundreinigung wurden dann die Kontaktflächen aller Geräte desinfiziert. Dafür noch mal ein großes Dankeschön an alle Helfer!

Ab nächster Woche wird ein Unternehmen dann wöchentlichen den Boden des Kraftraums reinigen. Die wöchentliche Desinfektion der Kontaktflächen der Geräte, Griffe, Hanteln etc. obliegt weiterhin uns. Da das Desinfektionsteam noch etwas Zulauf erhalten hat, ist eine regelmäßige Desinfektion nun möglich.

Der Kraftraum kann daher wieder ab morgen, 2. Juni genutzt werden. Wichtig ist dabei jedoch weiterhin die vorherige Beantragung eines Zeitrahmens bei der Geschäftsführung. Nur so können wir sicherstellen, dass zwischen zwei Trainingseinheiten mindestens 30 Minuten liegen und der Raum ausreichend belüftet wird.

Darüber hinaus gilt es die Kraftraumordnung zu beachten! Sie schreibt unter anderem vor, dass sich jeder Teilnehmer im Anwesenheitsbuch einzutragen hat und maximal sechs Personen in dem Raum trainieren dürfen.

Die Nutzung der Ruderergometer muss nicht mehr Anwesenheitsbuch, sondern im elektronischen Fahrtenbuch dokumentiert werden.

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