Wir können euch mit Freuden verkünden, dass wir den Ruderbetrieb ab heute, Samstag den 22.05., endlich wieder aufnehmen dürfen. Eine kleine Übersicht findet ihr auf unserer Website unter Verein / Corona-Konzept.

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Ab morgen (8. März) wird eine neue CoronaSchVO für NRW in Kraft treten. Diese basiert auf den Beschlüssen der Bund-Länder Runde vom 3. März, orientiert sich an den landesweiten Inzidenzwerten und gilt vorerst bis einschließlich 21.3.2021.

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Auch im neuen Jahr gibt es wieder regelmäßige Aktualisierungen der CoronaSchVO. Ab Morgen (22. Februar) können unter Auflagen "Sportfreianlagen" geöffnet werden.

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Nachdem so aussah, dass nichts mehr geht, gibt es nun wieder einmal eine Klarstellung für Rudersport im öffentlichen Raum / freier Natur. Dazu folgender Auszug aus der Mail des NWRV, die uns heute am späten Vormittag erreichte:

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Der seit heute geltende Lockdown beschränkt nun auch den Individualsport im Vereinskontext. Waren bis dato das Rudern im Skiff, mit einer weiteren Person oder das Ergometer-Rudern noch möglich, ist dies nun nicht mehr erlaubt. Denn die neue Version der CoronaSchVO besagt in § 9 Sport:

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Auf Nachfrage des NWRV bei der Staatskanzlei ist auch das Rudern im Zweier zulässig:

In dieser Woche gab es nun eine offizielle Bestätigung aus der Staatskanzlei, dass der Zweier unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln erlaubt ist. Die Regeln für eine Haushaltsgemeinschaft ble...

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Auf Basis der aktuellen CoronaSchVO und Klarstellungen der Staatskanzlei hat der LSB aufgezeigt, was im Sport auch während des Lockdowns möglich ist. Demnach beschränkt sich dies auf Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten. Das heißt, es kann nur draußen Sport betrieben werden, der kein Mannschaftssport ist.

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Auf Basis der aktuellen CoronaSchVO und Klarstellungen der Staatskanzlei hat der LSB aufgezeigt, was im Sport auch während des Lockdowns möglich ist. Demnach beschränkt sich dies auf Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten. Das heißt, es kann nur draußen Sport betrieben werden, der kein Mannschaftssport ist.

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Inzwischen ist die neue Version der CronaSchVO erschienen, die ab dem 2. November gültig ist. Für den RVLH bedeutet dies einen kompletten Lockdown des Bootshauses bis zum 30. November.

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Seit dem 20. Juni gilt eine neue Version der Coronaschutzverordnung. Diese, sowie E-Mails des Kreissportbund Coesfeld, haben uns ermuntert weitere Lockerungen umzusetzen, die sich sowohl auf den Ruderbetrieb als auch das Vereinsleben auswirken: So können, wie gewohnt unter Auflagen, Umkleiden, Duschen und auch der Gemeinschaftsraum wieder genutzt werden. Was es dabei zu beachten gilt, ist nachfolgend aufgeführt. Die Hygienemaßnahmen sind entsprechend aktualisiert.

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