Nach den ersten Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung, die das Rudern im Freien unter bestimmten Einschränkungen wieder möglich macht, richten wir unser Augenmerk nun auf den Kraftraum. Wie bereits erwartet und kommuniziert, werden wir einige Anstrengungen unternehmen müssen, um den Raum wieder öffnen zu können. Wie das passieren kann und was dafür noch erforderlich ist, haben wir gestern in kleiner Runde mit den ersten Freiwilligen besprochen, die bei der regelmäßigen Desinfektion helfen wollen.
Nachdem Hin und Her in der letzten Woche gibt es nun gute Nachrichten: Rudern muss nicht mehr als Individualsport ausgeführt werden. Denn auch nach Auffassung des zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) deckt die aktuelle CoronaSchVO vom 16.05.2020 die Ausübung des Rudersports in der Familie oder mit Personen aus zwei häuslichen Gemeinschaften.
... Oder "ein Wechselbad der Gefühle" - so hätte die Überschrift dieses Beitrags auch lauten können. Denn am Anfang der Woche gab es ein Hin und Her, ob Rudern mit mehreren Personen (aus maximal zwei verschiedenen Haushalten) wieder möglich sei.
Seit heute, 7. Mai, gelten weitere Lockerungen in NRW. Diese ermöglichen den Freizeit- und Breitensport im Freien mit Abstand und ohne Körperkontakt. Ist Rudern damit ohne Einschränkungen wieder möglich?
Am vergangenen Donnerstag, 30. April haben sich Bund und Länder getroffen, um über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu beraten. Leider sind die Hoffnungen, dass es Beschlüsse bzgl. des organisierten Sports gibt, enttäuscht worden. Wir hatten so etwas schon befürchtet und daher proaktiv Kontakt mit der Stadt Lüdinghausen aufgenommen, um das Rudern zumindest als Individualsport wieder betreiben zu können. Hierzu gibt es gute Nachrichten: Rudern ist unter Auflagen im Einer und Zweier ab sofort für uns wieder möglich. Welche das konkret sind, erfahrt ihr weiter unten.
In der Berichterstattung der WN heißt es plaktiv "Rudern ist wieder möglich". Doch so einfach ist es nicht. Uns liegen dazu sowohl Inforomationen direkt vom ARC zu Münster, Ruderverein Münster und vom NWRV vor. Allesamt machen deutlich, dass es sich um lokale Abmachungen mit den dortigen Ordnungsbehörden handelt und ausdrücklich nicht auf den organisierten Vereinssport bezieht, sondern lediglich den Individualsport ermöglicht/leichter macht! Damit verbunden sind Auflagen, die z.B. auch Trainingszeiten nach Sportlergruppen vorsehen. Dementsprechend ist das, was dort beschlossen ist, nicht ohne weiteren organisatorischen Aufwand auch automatisch für uns gültig und erfordert Anpassungen und Rücksprachen mit den Behörden hier.
Das Bootshaus bleibt geschlossen - die bekannten Maßnahmen gelten bis mindestens 3. Mai.
Dieser Eintrag ist eine Fortführung des Eintrags vom 16. bzw. 18. März. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die aktuellen Entwicklungen und Einschränkungen hier zusammengefasst.
Aktuelle Informationen
Zur besseren Übersichtlichkeit ist ein neuer Eintrag verfasst worden.
Das Bootshaus ist geschlossen
EDIT 18. März - Um es auf den Punkt zu bringen: Das Bootshaus ist bis zum 19. April geschlossen. Jegliche Nutzung, das schließt die Sanitär- und Duschräume mit ein, ist untersagt. Wir haben die Information aus Münster erhalten, dass dort bei nicht-erfüllen der Auflagen zu ordnungsrechtlichen Mitteln gegriffen werden wird. Bitte haltet euch an die Auflagen und wendet durch euer Verhalten auch Schaden vom Verein ab!
Der Vorstand hat sich mit den Auswirkungen des Corona-Virus auseinandergesetzt und greift die Empfehlungen verschiedener Behörden und des Deutschen Ruderverbandes auf. Hieraus sind folgende Entscheidungen getroffen worden:
EDIT 16. März - Die Landesregierung NRW hat am 15. März weitere Maßnahmen beschlossen: