Auch im neuen Jahr gibt es wieder regelmäßige Aktualisierungen der CoronaSchVO. Ab Morgen (22. Februar) können unter Auflagen "Sportfreianlagen" geöffnet werden.
Der NWRV fasst die Änderungen wie folgt zusammen:
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist jetzt als Ausnahme vom allgemeinen Verbot erlaubt.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (...) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Ergo gilt am Steg: Alle Boote im Abstand von 5 m hintereinander und besser und meistens auch richtigerweise nicht nebeneinander. Auf dem Wasser wird die 5 Meter Regel zwischen den Booten leichter einzuhalten sein.
Das Rudern an sich war uns bislang ja schon länger möglich. Neu hinzu kommt, dass wir den Bootshallenvorplatz z.B. für das Ergometer-Rudern nutzen können. Die Abstandsregel wurde auf fünf Meter erweitert.
SPARTA o.ä. "Gruppen"-Angebote sind aber weiterhin nicht zulässig. Denn grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. So führt der LSB NRW diese Beispiele an:
Erlaubt: Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Lauftraining allein oder zu Zweit mit festem*r Partner*in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu Zweit mit einem*r festen Partner*in, Kampfsporttraining mit einen*r festen Partner*in, Golf zu Zweit.
Nicht erlaubt: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen.
Die Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf "Sportfreianlagen". Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Kommt also bitte weiterhin in Trainingskleidung zum Bootshaus und verlasst es unverzüglich nach der Ausübung des Sports im Freien.