Nachdem Hin und Her in der letzten Woche gibt es nun gute Nachrichten: Rudern muss nicht mehr als Individualsport ausgeführt werden. Denn auch nach Auffassung des zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) deckt die aktuelle CoronaSchVO vom 16.05.2020 die Ausübung des Rudersports in der Familie oder mit Personen aus zwei häuslichen Gemeinschaften.

Konkret hatte der NWRV dem MAGS folgende Frage gestellt:

... In der Praxis bedeutete dies, dass nicht nur das Rudern in einem Einer gestattet ist, sondern dass ein Boot entsprechend der Varianten des § 1 Abs. 2 Coronaschutzverordnung u.a. Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gebildet werden kann.

Sehe ich das richtig, sodass insbesondere in einem Zweier (ohne Steuermann) oder aber in einem aus zwei Haushalten bestehenden Vierer (ohne Steuermann) gerudert werden kann?

Die Antwort des MAGS ließ nicht lange auf sich warten und war eindeutig:

Ihre Auffassung teilen wir. Es kann in einem Zweier (ohne Steuermann) und in einem Vierer (ohne Steuermann) jeweils nach § 1 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung gerudert werden.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Rudern.

Damit können nun wieder deutlich mehr unserer Mitglieder "aufs Wasser gehen". Eine Ausübung als Individualsport (ohne Vereinsbezug) ist damit nicht mehr erforderlich. Entsprechend kann und darf auch wieder Vereinskleidung getragen werden.

Normalität kehrt trotzdem noch nicht ein, denn es sind die neuen Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen! Ganz kurz zusammengefasst:

  • Bootshaus individuell bereits in Sportkleidung aufsuchen und mit Mund- und Nasenschutz betreten.
  • Dusch-/Waschräume sowie Umkleiden dürfen weiterhin nicht benutzt werden.
  • Vor und nach dem Rudern die Griffe der Skulls/Riemen desinfizieren.
  • Der Mund- und Nasenschutz darf nur im Boot abgenommen werden.
  • Nach dem Rudern nicht am Bootshaus verweilen, sondern direkt die Heimreise antreten.

Das Vereinsleben als solches leidet also weiter unter diesen Maßnahmen. Aber immerhin können wir nun wieder gemeinsam ins Boot steigen.

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